Verwaltung
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Distriktleitung
Das Amt des Governors folgt einem definierten Ablauf. Zweieinhalb Jahre vor dem eigentlichen Amtsantritt wird die oder der Governor/in vom Governor-Nominierungsausschuss zur Wahl vorgeschlagen und bei der Distriktversammlung gewählt. In diesem Zeitraum ist er/sie Distrikt Governor Nominee Designate (DGND). Im rotarischen Jahr zwei Jahre vor der Amtszeit ist er/sie dann Distrikt Governor Nominee (DGN), im Jahr direkt davor Distrikt Governor Elect (DGE) und im Jahr nach der Amtszeit Immediate Past Distrikt Governor (IPDG). Danach ist die Bezeichnung gleichbleibend Past Distrikt Governor (PDG).
Regionale Unterstützung der Distriktleitung
Die Assistant Distrikt Governor (ADG) unterstützen den Governor in der Fläche. Sie sind Ansprechpartner für die jeweilige Region und bieten ohne langes Suchen in den Handbüchern oder auf Internetseiten schnelle Hilfe bei Problemen. Idealerweise hält der ADG seinen Governor mindestens zwei Mal im Jahr mit Neuigkeiten auf dem Laufenden.
Aufgabe des Distrikt-Schatzmeisters ist es, jederzeit die Ordnungsmäßigkeit der Distrikt-Finanzen zu gewährleisten. Die Clubfreunde hören in der Regel zwei Mal im Jahr von ihm: Zu Beginn des rotarischen Jahres verschickt der Beirat den sogenannten Schatzmeisterbrief, in dem sämtliche für die Club Schatzmeister relevanten Informationen zu finden sind. Auf der Distriktkonferenz gibt es dann den jährlichen Rechenschaftsbericht. Darüber hinaus erstattet der Distrikt Schatzmeister abrechnungsfähige Auslagen, die einem Mitglied bei der Wahrnehmung rotarischer Aufgaben entstanden sind. Auch die Teilbudgets, etwa für den Jugenddienst, werden durch den Distrikt Schatzmeister sichergestellt.
Weitere Aufgabe dieses Beirates ist es, das Distrikt Budget für das jeweils kommende rotarische Jahr zu erstellen und durch den Rechnungsprüfer absegnen zu lassen.
Der Distriktsekretär entlastet den Governor, etwa indem er Protokolle bei der Distriktbeiratssitzung schreibt und somit den Informationsfluss aus den Sitzungen unterstützt. Wie starkt der/die Distriktsekretär eingebunden ist und wie die Abgrenzung zum Externen Distriktsekretariat definiert wird, liegt in der Entscheidung des/der Governors/in.
Zur Unterstützung der Kontinuität im Distriktsekretariat greift der Distrikt auf die Dienste einer externen Mitarbeiterin zurück, die zugleich auch für den Distrikt 1830 tätig ist. So können wiederkehrende Tätigkeiten abgebildet werden und der/die jeweilige Distriktsekretär an die Aufgaben herangeführt werden.
Beratung der Mitglieder, Clubs und des Distriktbeirats
Die/Der Datenschutzbeauftragte des Distrikts dient als Kontaktstelle für die datenschutzrechtlichen Belange der Betroffenen und unterstützt bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere denen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Aktuelle Entwicklungen, Informationen und Hinweise werden je nach Bedarf versandt, in der Regel aber mindestens zweimal jährlich. Der Datenschutzbeauftragte fungiert als konkreter Ansprechpartner für alle Rotary Clubs im Distrikt und deren Mitglieder. Sie können sich mit allen Fragen und Anliegen unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten wenden. Insbesondere den Clubpräsidentinnen und -präsidenten soll aktive Hilfestellung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben geleistet werden, da diese innerhalb eines Rotary Clubs für die Thematik Datenschutz zuständig sind. Weiterführende Informationen zum Datenschutz bei Rotary finden Sie unter: https://de.rotary.de/dgr/Datenschutz/